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Auto- und Verkehrsrecht aktuell -- Autorecht24.de

Neues Auto- und Verkehrsrecht !

Alles Wichtige zur Feinstaubplakette und zu den Umweltzonen !

- Eine Übersichtskarte über die aktuellen Umweltzonen finden Sie hier-

Durch die so genannte Kennzeichnungsverordnung, welche korrekt „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ heißt und vom 10. Oktober 2006 stammt, wird die Kennzeichnung von Pkw und Nutzfahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten, die auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen sind, sowie Ausnahmen von der Kennzeichnung geregelt. Damit wurden die Voraussetzungen für die Einführung von sog. Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten geschaffen. Die ersten Umweltzonen wurden nun in Städten eingerichtet.

Plaketten erhalten Sie bei Zulassungsbehörden sowie bei für die Durchführung der Abgasuntersuchung anerkannten Stellen wie z.B. Kfz-Werkstätten, TÜV oder DEKRA. Für ca. 5,-- bis 8,-- €.

Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen, welche sich an den Abgasemissionsstufen von Dieselfahrzeugen (Euro 1 bis Euro 4 bei Pkw sowie Euro I bis Euro V und EEV bei Nutzfahrzeugen) orientieren.
 

Emissionsschlüsselnummern für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, die als Nachweis für die Einstufung/Zuordnung in die jeweilige Schadstoffgruppe nach § 2 Abs. 2 sowie nach Anhang 2 der 35. BImSchV dienen

1. Kraftfahrzeuge mit Benzin, Gas, Ethanol (Fremdzündungsmotor)

Schadstoffgruppe /
Plakette

Schadstoffgruppe 2
Umweltplakette 1

Schadstoffgruppe 3
Umweltplakette 2

Schadstoffgruppe 4
Umweltplakette 3

Personenkraftwagen

 

 

01, 02, 14, 16, 18 bis 70
- 71 bis 75 - *)
77

Nutzfahrzeuge

 

 

30 bis 55,
60, 61
- 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91 -  *)

*) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)

2. Kraftfahrzeuge mit Diesel, Biodiesel (Selbstzündungsmotor) ohne Nachrüstung eines Partikelminderungssytems

Personenkraftwagen

25 bis 29, 35, 41, 71

30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72

32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 oder Stufe PM 5

Nutzfahrzeuge

20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61

34, 44, 54, 70, 71

35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

3. Kraftfahrzeuge mit Diesel, Biodiesel (Selbstzündungsmotor) mit Nachrüstung eines Partikelminderungssystems

Personenkraftwagen
zusätzlich nachgerüstet auf

Stufe PM 01:
19, 20, 23, 24

Stufe PM 0:
14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77

Stufe PM 0:
28, 29

Stufe PM 1:
14, 16, 18, 21, 22,
25 bis 27,
34, 35, 40, 41, 71, 77

Stufe PM 1:
27 +),
49 bis 52

Stufe PM 2:
30, 31, 36, 37, 42,
44 bis 48,
67 bis 70

Stufe PM 3:
32, 33, 38, 39, 43,
53 bis 66

Stufe PM 4:
44 bis 70

Nutzfahrzeuge
zusätzlich nachgerüstet auf

Stufe PMK 01:
40-42, 50-52

Stufe PMK 0:
10-12, 30-32. 40-42. 50-52

Stufe PMK 0:
43, 53

Stufe PMK 1:
10-12, 20-22, 30-33,
40-43, 50-53, 60, 61

Stufe PMK 1:
44, 54

Stufe PMK 2:
10-12, 20-22, 30-34,
40-45, 50-55,
60, 61, 70, 71

Stufe PMK 3:
33-35, 44, 45, 54,
55, 60, 61,

Stufe PMK 4:
33-35, 44, 45, 54,
55, 60, 61

+) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderung der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM 1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGM von bis zu 2500 kg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der 5. und 6. Stelle des 6-stelligen Codes.

In Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.

Diese Schilder kennzeichnen die Umweltzonen:

 Umweltzone Schild1-200802

Verkehrszeichen 270.1 und 270.2: Beginn bzw. Ende Umweltzone

Umweltzone Schild 2 Zusatz-2008

sowie Zusatzzeichen 1031 zur Regelung der Ausnahmen

Die Umweltzonen sind durch die Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung als solche gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der betreffenden Umweltzone fahren dürfen.

Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren. Verstöße wurden ab dem 01.04.2008 überall mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Dieses gilt auch, wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eigentlich eine Plakette bekommen könnte.

Seit dem 01. Mai 2014 wurde das Bussgeld für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette von 40,-- Euro auf 80,-- Euro erhöht, allerdings fällt bei einem Verstoß kein Punkt mehr in Flensburg an.

Umweltzonen gibt es derzeit in folgenden Städten:

  • 01.01.2008 Berlin, Hannover, Köln
  • Dortmund (bislang die kleinste Umweltzone von ca. 300 mtr. Länge)
  • ab 01.03.2008 Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen
  • ab 01.07.2008 Bochum
  • ab 01.10.2008 München
  • und voraussichtlich im Laufe des Jahres in 2008 Augsburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Mühlacker, Pforzheim, Regensburg, Reutlingen
  • ab 01.01.2009 Nürnberg
  • sowie weiterer Städte (Link zur karte sihe oben !)

Derzeit ist die Einrichtung der Umweltzonen umstritten, da die Mobilität vieler Bürger gerade in einigen Umweltzonen (z.B. Berlin) dadurch stark eingeschränkt wird und hierdurch möglicherweise in das Recht auf Eigentum eingegriffen wird.

2010 bis 2014 wurden die Umweltzonen in vielen weiteren Städten eingeführt:

Neue Umweltzonen und Änderungen 2010

Neue Umweltzonen 2011

  • Leipzig richtet zum 01.03.2011 eine Umweltzone ein, die nur noch mit grüner Plakette befahren werden darf.
  • Markgröningen führt zum 01.7.2011 eine Umweltzone ein, die nur noch mit gelber und grüner Plakette befahren werden darf.
  • Wuppertal, Düsseldorf und Augsburg lassen seit dem 01.01.2011 nur noch gelbe und grüne Plaketten in ihren Umweltzonen zu.
  • Bremen fordert ab 01.07.2011 in seiner Umweltzone nur noch die grüne Plakette.
  • Osnabrück lässt seit Anfang Januar 2011 nur noch gelbe und grüne Plaketten zu.
  • Weitere Zonen und Veränderungen in diversen Städten sind geplant. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Umweltzonen in Deutschland mit aktuellen Daten (Quelle: Umweltbundesamt) !

Die Umweltzonen werden vielfach kritisch gesehen, da sie nach einer verbreiteten Ansicht nicht wesentlich zur Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen. Dafür spricht, dass die Feinstaubbelastung in vielen Städten trotz Einführung von Umweltzonen nicht abgenommen hat, sondern im Gegenteil in einigen Regionen sogar noch gestiegen ist.

Achten Sie bitte auf die jeweilige Beschilderung. Teilweise wurden auch Zonen in denen bislang die Einfahrt mit allen Plaketten erlaubt war, die Einfahrt für Fahrzeuge mit roter Plakette gestrichen !

Verordnungen und Richtlinien

Kennzeichnungs- verordnung Die 35. BImSchV bei Gesetze im Internet (nicht amtliche Fassung) - die amtliche Fassung finden Sie nur imBundesgesetzblatt

EU-Feinstaub-Richtlinie Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft

Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung + Umweltbundesamt / Autorecht24.de 2007- 2011.

Dr. Wolfgang Tölle

Chefredakteur a.D. verst. 2010

unter Mitarbeit von

Wolf-Dieter Tölle

Rechtsanwalt und Steuerberater

Kanzlei Tölle, Detmold.

Achtung: kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Autorecht24.de, Bielefeld 2014