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Auto- und Verkehrsrecht aktuell -- Autorecht24.de Neues Auto- und Verkehrsrecht ! Alles Wichtige zur Feinstaubplakette und zu den Umweltzonen ! - Eine Übersichtskarte über die aktuellen Umweltzonen finden Sie hier- Durch die so genannte Kennzeichnungsverordnung, welche korrekt „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ heißt und vom 10. Oktober 2006 stammt, wird die Kennzeichnung von Pkw und Nutzfahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten, die auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen sind, sowie Ausnahmen von der Kennzeichnung geregelt. Damit wurden die Voraussetzungen für die Einführung von sog. Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten geschaffen. Die ersten Umweltzonen wurden nun in Städten eingerichtet. Plaketten erhalten Sie bei Zulassungsbehörden sowie bei für die Durchführung der Abgasuntersuchung anerkannten Stellen wie z.B. Kfz-Werkstätten, TÜV oder DEKRA. Für ca. 5,-- bis 8,-- €. Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen, welche sich an den Abgasemissionsstufen von Dieselfahrzeugen (Euro 1 bis Euro 4 bei Pkw sowie Euro I bis Euro V und EEV bei Nutzfahrzeugen)
orientieren. Emissionsschlüsselnummern für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, die als Nachweis für die Einstufung/Zuordnung in die jeweilige Schadstoffgruppe nach § 2 Abs. 2 sowie nach Anhang 2 der 35. BImSchV dienen
In Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der 5. und 6. Stelle des 6-stelligen Codes. In Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe. Diese Schilder kennzeichnen die Umweltzonen: Verkehrszeichen 270.1 und 270.2: Beginn bzw. Ende Umweltzone
sowie Zusatzzeichen 1031 zur Regelung der Ausnahmen Die Umweltzonen sind durch die Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung als solche gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der betreffenden Umweltzone fahren dürfen. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren. Verstöße wurden ab dem 01.04.2008 überall mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Dieses gilt auch, wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eigentlich eine Plakette bekommen könnte. Seit dem 01. Mai 2014 wurde das Bussgeld für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne entsprechende Umweltplakette von 40,-- Euro auf 80,-- Euro erhöht, allerdings fällt bei einem Verstoß kein Punkt mehr in Flensburg an. Umweltzonen gibt es derzeit in folgenden Städten:
Derzeit ist die Einrichtung der Umweltzonen umstritten, da die Mobilität vieler Bürger gerade in einigen Umweltzonen (z.B. Berlin) dadurch stark eingeschränkt wird und hierdurch möglicherweise in das Recht auf Eigentum eingegriffen wird. 2010 bis 2014 wurden die Umweltzonen in vielen weiteren Städten eingeführt: Neue Umweltzonen und Änderungen 2010
Neue Umweltzonen 2011
Die Umweltzonen werden vielfach kritisch gesehen, da sie nach einer verbreiteten Ansicht nicht wesentlich zur Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen. Dafür spricht, dass die Feinstaubbelastung in vielen Städten trotz Einführung von Umweltzonen nicht abgenommen hat, sondern im Gegenteil in einigen Regionen sogar noch gestiegen ist. Achten Sie bitte auf die jeweilige Beschilderung. Teilweise wurden auch Zonen in denen bislang die Einfahrt mit allen Plaketten erlaubt war, die Einfahrt für Fahrzeuge mit roter Plakette gestrichen ! Verordnungen und Richtlinien Kennzeichnungs- verordnung Die 35. BImSchV bei Gesetze im Internet (nicht amtliche Fassung) - die amtliche Fassung finden Sie nur imBundesgesetzblatt EU-Feinstaub-Richtlinie Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft Quellen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung + Umweltbundesamt / Autorecht24.de 2007- 2011. Dr. Wolfgang Tölle Chefredakteur a.D. verst. 2010 unter Mitarbeit von Wolf-Dieter Tölle Rechtsanwalt und Steuerberater Kanzlei Tölle, Detmold. Achtung: kein Anspruch auf Vollständigkeit. Autorecht24.de, Bielefeld 2014 |
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